* "Cent-Rente" ist kein offizieller Begriff – er steht vereinfachend für das neue staatlich geförderte Altersvorsorgedepot nach dem Altersvorsorgereformgesetz (AVRG), das der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen hat.
Mit dem Bundestagsbeschluss vom 27. März 2026 wurde die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit 20 Jahren verabschiedet. Für die ersten 360 € Jahresbeitrag gibt es 50 Cent staatliche Zulage je Euro – das entspricht einer Förderquote von 50 % auf diesen Betrag. Berechnen Sie jetzt Ihren persönlichen Vorteil.
Mit dem Bundestagsbeschluss vom 27. März 2026 wurde das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. An ihre Stelle tritt ein modernes System mit einkommensunabhängigen Zulagen – je mehr Sie einzahlen, desto mehr erhalten Sie vom Staat. Das AVRG regelt die private Vorsorge (3. Säule) und ergänzt die gesetzliche Rente, die mit einer Sicherungsgrenze von 48 % allein den Lebensstandard im Alter nicht sichern kann.
Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus zusätzlich. Sprechen Sie Michael Scheelen auch für Ihre Kinder und Enkel an.
Zwei Wege, ein Ziel: staatliche Förderung optimal nutzen. Michael Scheelen zeigt Ihnen, welche Option zu Ihrer Lebenssituation passt – und berechnet Ihren persönlichen Vorteil.
Fokus auf klassische Allianz-Sicherheit mit Beitragsgarantie (80 % oder 100 %) und planbare staatliche Zulagen. Ideal für alle, die Verlässlichkeit über Rendite stellen. Hinweis: Die staatliche Zulage ist eine Förderung, keine Garantie auf Kapitalerhalt.
Das neue Altersvorsorgedepot (AVRG 2026) verzichtet bewusst auf Beitragsgarantien, um höhere Renditen zu ermöglichen. Das Kapital kann schwanken – das Risiko trägt der Anleger. Im Gegenzug: staatliche Zulage (bis 50 % auf die ersten 360 €/Jahr) plus Aktienrendite.
Michael Scheelen analysiert Ihre individuelle Situation und empfiehlt den optimalen Weg. Die Beratung ist unverbindlich und kostenlos.
Als Angestellter profitieren Sie doppelt: Wer monatlich 30 € spart (360 €/Jahr), erhält 180 € staatliche Grundzulage – eine Förderquote von 50 % auf diesen Betrag. Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar (Ansparphase steuerfrei). Wichtig: Die Auszahlung im Alter wird mit dem dann gültigen, meist niedrigeren Einkommensteuersatz versteuert (nachgelagerte Besteuerung).

Michael Scheelen ist seit über 30 Jahren als Versicherungsfachmann BWV tätig. Als Finanzanlagenfachmann, Ruhestandsplaner und Testamentsvollstrecker verbindet er alle Kompetenzen zu einer ganzheitlichen Strategie – Altersvorsorge und Vermögensberatung aus einer Hand.
Sein Ansatz ist faktenbasiert und unaufgeregt. Er ist kein Verkäufer, sondern ein strategischer Berater. Die Rentenreform 2026 bietet historische Chancen – Michael Scheelen zeigt Ihnen, wie Sie diese nutzen.
\"Die Cent-Rente kommt. Lassen Sie sich beraten und profitieren Sie von den hohen Zulagen. Ich zeige Ihnen, wie Sie die maximalen Cents vom Staat abholen."
Als Versicherungsfachmann BWV, Finanzanlagenfachmann, Ruhestandsplaner und Testamentsvollstrecker vereint Michael Scheelen alle Kompetenzen unter einem Dach. Altersvorsorge, Vermögensberatung und Nachlassplanung – ganzheitlich, faktenbasiert und aus einer Hand.
Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz mit großer Mehrheit beschlossen. Das neue Altersvorsorgedepot löst die Riester-Rente ab und tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Für die ersten 360 Euro Jahresbeitrag erhalten Sparer 50 Cent staatliche Zulage je Euro. Ab 360 Euro bis 1.800 Euro sind es 25 Cent. Maximal 540 Euro Grundzulage pro Jahr.
Für jedes Kind mit Kindergeldanspruch gibt es zusätzlich 25 Cent je Euro bis 1.200 Euro – maximal 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr. Familien können so deutlich mehr Förderung erhalten.